Grundrechte im Gesundheitssystem nicht beschränken!

Presseteam
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Noch vor Ostern soll das sogenannte Epidemie-Gesetz vom NRW-Landtag beschlossen werden. Wäre es nach Regierungspräsident Armin Laschet (CDU) gegangen, würde es bereits gelten. Mit dem Gesetz wäre es der NRW-Landesregierung im Notfall möglich, Ärzt*innen, Pfleger*innen und Rettungskräfte im Kampf gegen die Epidemie zum Dienst zu verpflichten. „Es ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch vollkommen realitätsfern, dass die Landesregierung eine Dienstpflicht für medizinisches Personal einführen will“, erklärt dazu Sascha H. Wagner, gesundheitspolitischer Sprecher von DIE LINKE in NRW.

„Seit Jahren bereits funktioniert das Gesundheitssystem doch nur deshalb, weil das Personal massiv belastet und in vielen Fällen sogar häufig überlastet wird – und dabei auch noch eine viel zu geringe Entlohnung in Kauf nehmen muss. Um jetzt nicht endgültig das Gesicht zu verlieren, soll also über die Köpfe der Betroffenen hinweg, dem medizinischen und pflegerischen Personal außer Dienst das Grundrecht auf freie Berufswahl entzogen werden, und es soll im Ernstfall für den Einsatz verpflichtet werden dürfen. Dieses Gesetz darf so niemals in Kraft treten“, fordert Wagner.

„Nicht aktives medizinisch ausgebildetes Fachpersonal ist dann bereit, freiwillig in den Dienst in Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung zurück zu kehren, wenn es dafür angemessen entlohnt wird. Die schwarz-gelbe NRW-Regierung müsste dies jetzt nicht als erzwungene Maßnahme in eine Art ‚Ermächtigungsgesetz‘ schreiben, wenn sie den bereits lange herrschenden Personalnotstand nicht durch die eigene Politik selbst verschuldet hätte“, so Wagner abschließend.

Wir sagen "Nein" zum Gesetzentwurf und fordern die Landesregierung auf, ihn grundlegend zu überarbeiten!
Niema Movassat, MdB für DIE LINKE, hat dazu eine Petition gestartet.