Bürgerbegehren Rathaussanierung

Presseteam
Aktuelles SV

Im September 2018 haben wir der Erhöhung des Kostenrahmens für die Rathaussanierung zugestimmt. Denn wir waren und sind der Überzeugung, dass ein Neubau langfristig teurer ist und das denkmalgeschützte Rathaus erhalten bleiben muss. Dies auch, weil es für einen Neubau im Gegensatz zur Sanierung keine Fördergelder gibt.

In der heutigen Ratssitzung ging es aber allein um die juristische Bewertung zur Gültigkeit des Bürgerbegehrens. In der Vorlage der Verwaltung wurde das Bürgerbegehren durch den Rechtsberater der Stadt Marl als unzulässig erklärt. Zum einen, weil die Fragestellung nicht eindeutig war und zum anderen, weil das Bürgerbegehren zu spät eingereicht wurde, da der ursprüngliche Sanierungsbeschluss schon in 2015 erfolgt ist.
Für unsere Fraktion waren die Ausführungen des Rechtsanwalts logisch und absolut nachvollziehbar, deshalb hat sich DIE LINKE der juristischen Einschätzung angeschlossen und der Vorlage zugestimmt.

Dennoch eine kleine Bemerkung am Rande, unabhängig von dem behandelten Bürgerbegehren: die Gemeindeordnung NRW ist extrem bürokratisch und gehört in Sachen Bürgerbeteiligung dringend reformiert, selbst in Bayern ist das besser geregelt.